Fragen rund um die logopädische Behandlung
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Um eine logopädische Behandlung erhalten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Eine logopädische Verordnung kann Ihnen beispielsweise der Hausarzt/ Kinderarzt, HNO-Arzt/ Pädaudiologe, Neurologe ausstellen.
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Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Therapie.
Erwachsene müssen eine Zuzahlung von 10% und eine Rezeptgebühr von 10€ leisten.
Privatversicherte gehen vor der Therapie einen Behandlungsvertrag mit der logopädischen Praxis ein. Ob und wie viel Ihre private Krankenversicherung von den Therapiekosten erstattet, hängt von Ihren gewählten Leistungen für Heilmittelerbringer bei Abschluss der Versicherung ab.
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Für Ihren ersten Behandlungstermin benötigen Sie:
Eine gültige ärztliche Verordnung, die zum ersten Termin eine zeitliche Frist von 28 Kalendertagen nicht überschreiten darf.
Arztbriefe und Berichte, die für die Therapie relevant sein könnten.
Falls bereits vorhanden: einen aktuellen Hörtest
für Kleinkinder: das U-Heft
Falls ich Ihnen vorab einen Anamnesebogen zusende, dann diesen gerne zur 1. Therapieeinheit mitbringen.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
In der Regel findet in der ersten Therapieeinheit ein Anamnesegespräch sowie eine erste Befunderhebung statt. Eine ausführliche Diagnostik ist essentiell, um anschließend eine für Sie/ für Ihr Kind/ Ihren Angehörigen angepasste Therapie planen und durchführen zu können.
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Therapien können sowohl in der Praxis, als auch im häuslichen Umfeld oder bei Bedarf auch in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen stattfinden. Hierfür muss auf der logopädischen Verordnung ein Hausbesuch gekennzeichnet sein.